Bereits zu Beginn der ÖVP-FPÖ-Regierung im Jahr 2000 wurde das bis dahin geltende Hausbesorgergesetz ersatzlos abgeschafft. Eine Neuanstellung von HausbesorgerInnen war nicht mehr möglich. In der Folge wurden die Aufgaben, die davor von HausbesorgerInnen erledigt wurden, größtenteils von Reinigungsfirmen übernommen. Das vorgebrachte Argument der Kostensenkung für die MieterInnen erwies sich dabei jedoch als weitgehend trügerisch. Denn die bisherige Serviceleistung durch eine den MieterInnen persönlich bekannte Person aus dem näheren Wohnumfeld wurde durch häufig wechselndes Personal ersetzt.
Weiters sei die Serviceleistung zwischen gut arbeitenden HausbesorgerInnen und Reinigungsfirmen nur schwer vergleichbar, da letztere ausnahmslos mit Reinigungsarbeiten befasst seien. Zudem habe der letzte Winter gezeigt, dass in Einsatzgebieten von HausbesorgerInnen die Schneeräumung auf Gehwegen auffallend gut funktionierte. Überproportional mehr Beschwerden wurden in Gebieten registriert, in denen Reinigungsfirmen die Schneeräumung übernommen hatten.
„Eine Rückkehr zu den Ausformungen des alten Gesetzes mit allen seinen Vor- aber auch seinen Nachteilen kann und soll es nicht mehr geben. Aber es muss wieder möglich sein, dort einen Hausbesorger zu installieren, wo sich die MieterInnen oder WohnungseigentümerInnen das wünschen. Kein Thema ist eine Rückkehr zu den alten Beschäftigungsverhältnissen mit einem übermäßig starkem Kündigungsschutz. Stattdessen müssen zeitgemäße Regelungen geschaffen werden, die auch im Arbeitsverfassungsgesetz ihre Entsprechung finden. Mit dem neuen HausbesorgerInnengesetz soll eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden, ob ein Hausbesorger oder eine Reinigungsfirma gewollt werden. Das neue Gesetz soll mithelfen, ein neues Berufsbild entstehen zu lassen. Neben den üblichen Tätigkeiten eines „infrastrukturellen Gebäudemanagers“ müssen auch soziale Komponenten mit einfließen. Das kann durchaus auch die Abhaltung von Hausversammlungen oder die Beilegung von Konflikten unter den HausbewohnerInnen umfassen“, sieht der Linzer Vizebürgermeister Klaus Luger vor allem ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben als Ziel eines neuen Hausbesorgergesetzes.
Mit einer arbeitsrechtlichen Absicherung der derzeit oft in arbeitsrechtlichen Graubreichen eingesetzten HausbesorgerInnen soll eine Gesetzeskonformität wiederhergestellt werden. Kein Thema der Verhandlungen sind alte Regelungen, die die Hausbesorger-Wohnungen betroffen haben.




















