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Neues aus Linz
29. Jänner 2010 08:28

Festgelegt: Die Aufgaben des neuen Ordnungsdienstes

Rubrik: Neues aus Linz

In der heutigen Sitzung des Sicherheits- und Ordnungsausschusses stand das Thema Stadtwache auf der Tagesordnung. Dabei wurden die rechtlich möglichen Aufgaben behandelt. Ergebnis ist, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, um eine Stadtwache in der Form einzurichten, wie sie von ÖVP und FPÖ gefordert wurde. „Es geht vielmehr um einen Ordnungsdienst, der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger entgegen nimmt und vor allem zur Sauberkeit in der Stadt beiträgt. Wir dürfen also keine falsche Erwartungshaltung der Linzerinnen und Linzer  erwecken“, so der SP-Gemeinderat und Jurist Franz Leidenmühler.

 

Magistratsinterne ExpertInnen haben im Auftrag des Sicherheits- und Ordnungsausschusses eine rechtliche Prüfung über die möglichen Aufgaben einer Linzer Stadtwache vorgenommen. Das Ergebnis der auf Anregung der SPÖ durch den Ausschuss erbetenen Prüfung ist eindeutig: Die Bundesverfassung verbietet im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion anderen Gebietskörperschaften explizit die Einrichtung eines Wachkörpers (Art. 78d Abs. 2 B-VG).

 

Damit sind die ursprünglichen Pläne von FPÖ und ÖVP aus rechtlichen Gründen nicht realisierbar. GR Franz Leidenmühler, Mitglied des Sicherheits- und Ordnungsausschusses und Jurist an der Linzer Johannes Kepler Universität: „Die Verfassung verbietet es, dass die Stadt Linz eine Truppe einrichtet, die Aufgaben polizeilichen Charakters wahrnimmt. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist ausschließlich die Bundespolizei zuständig.“ Dieses Verbot, das auf eine Verfassungsnovelle 1929 zurückgeht, war übrigens seinerzeit vor allem gegen das „Rote Wien“ gerichtet.

 

Damit ist es nach Auffassung der SPÖ-Linz auch sehr problematisch, weiter am Begriff „Stadtwache“ festzuhalten. „Diese Bezeichnung ist viel zu sehr an den Ausdruck ‚Wachkörper’ angelehnt. Das wäre ein Signal in eine verfassungsrechtlich bedenkliche Richtung“, so GR Leidenmühler weiter.

 

Zudem werden mit dem Begriff der ‚Stadtwache’ Erwartungen der Bevölkerung geweckt, denen die neue Einrichtung dann nicht gerecht werden könnte. Diese hat nämlich rechtlich weder eine Befugnis zur Identitätsfeststellung, noch zur Anhaltung von Personen.

 

Die rechtliche Analyse hat außerdem ergeben, dass die MitarbeiterInnen aus den oben dargestellten verfassungsrechtlichen Gründen auch keine ‚Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes’ sind. Anders als in der Steiermark sind sie  mangels gesetzlicher Grundlage nicht einmal ‚Organe der öffentlichen Aufsicht’.

 

Die SPÖ schlägt daher vor, sich vom verfassungsrechtlich bedenklichen Ausdruck „Stadtwache“ zu verabschieden und stattdessen die Bemühungen auf die Einrichtung eines „Ordnungsdienstes“ zu richten. Dieser Begriff entspricht auch besser dem künftigen Aufgabenbereich. Ähnlich dem in Deutschland bekannten kommunalen Ordnungsamt soll der Ordnungsdienst eine mobile Anlaufstelle für die BürgerInnen sein, die Beschwerden und Missstände weiterleitet, und damit auch zur Sauberkeit in der Stadt beiträgt, Gefahrenquellen meldet und nötigenfalls auch die BegeherInnen von Verwaltungsübertretungen anzeigt.

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